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"Altersgerecht umbauen": 2017 keine KfW-Zuschüsse mehr - Darlehen nicht betroffen

"Altersgerecht umbauen": 2017 keine KfW-Zuschüsse mehr - Darlehen nicht betroffen

Wegen Erfolg vorübergehend geschlossen: Im Zuschuss­programm der Förderbank KfW"Alters­gerecht Umbauen (455)" werden in 2017 nur noch Maßnahmen im Bereich Einbruch­schutz gefördert, Zuschuss­anträge im Bereich Barriere­reduzierung können nicht mehr gestellt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barriere­reduzierenden Umbau bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, ist keine Antrag­stellung für Zuschüsse im Bereich Barriere­reduzierung mehr möglich.

Eine Förderung im Jahr 2018 ist gegebenen­falls möglich, wenn wieder Mittel im Bundes­haushalt vorgesehen werden. Eine Antrag­stellung ist auch dann nur möglich, wenn Bauherren noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Auf www.kfw.de/455 wird die KfW zeitnah informieren, sobald Informa­tionen zur erneuten Bereit­stellung von Bundes­mitteln vorliegen.

Bereits erteilte Zusagen sind von dem Antrags­stopp nicht betroffen.

Wichtige Hinweise für KfW-Kunden mit bereits erteilter Zusage:

Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antrags­stopp nicht berührt. Sie können Ihr Vorhaben durch­führen beziehungs­weise nach erfolg­reicher Durch­führung die Auszahlung bis spätestens 36 Monate nach Zusage im KfW-Zuschussportal beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite KfW-Zuschussportal.Wenn Sie Ihren Zuschuss außerhalb des KfW-Zuschussportals beantragt haben, reichen Sie bitte innerhalb von 36 Monaten ab Zusage das vollständig ausgefüllte und unter­schriebene Formular "Bestätigung nach Durchführung - Einzel­maßnahmen zur Barriere­reduzierung" zusammen mit den Rechnungs­kopien ein. Für den Umbau zum Alters­gerechten Haus benötigen wir die vom Sach­verständigen unterschriebene "Bestätigung nach Durchführung - Standard Alters­gerechtes Haus". Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Version 11/2015 bzw. 10/2014 im Downloadcenter in der Rubrik "archiviert".

Die KfW fördert barriere­reduzierenden Maßnahmen auch außerhalb des Zuschusses:

Alternativ zum Zuschuss "Altersgerecht Umbauen (455)" können Sie auch die Förderung in Form des zins­günstigen Kredits "Altersgerecht Umbauen (159)" nutzen. Mehr Informationen unter www.kfw.de/159 .

Auch Anträge für Maßnahmen zum Einbruch­schutz im Programm Altersgerecht Umbauen (455) – Investitions­zuschuss können weiter gestellt werden

Eine Antrag­stellung im KfW-Zuschussportal für Maßnahmen zum Einbruch­schutz ist weiterhin möglich. Dies gilt solange die Bundes­mittel nicht aufgebraucht sind. Sollten Sie konkrete Maßnahmen planen, empfiehlt die KfW immer eine zeitnahe Antrag­stellung und Umsetzung.

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