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Armselig und blamabel: Deutschland verschläft das Niedrigstenergiehaus

Armselig und blamabel: Deutschland verschläft das Niedrigstenergiehaus

Die Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie aus dem Jahr Mai 2010 waren so klar wie einfach: Jeder EU-Mitgliedsstaat sollte nach Brüssel melden, welche Anforderungen im eigenen Land das gemeinsam beschlossene „Niedrigstenergiehaus", bzw. „nearly-zero-energy building" ab 31.12.2018 für öffentliche Neubauten und ab 31.12.2020 für private (Wohn-)Neubauten erfüllen muss. Deutschland, selbsternannter Vorreiter in Sachen Umwelt- und Klimaschutz, hat Jahre gebummelt und die letzten Jahre bei der Energieeffizienz gar nichts mehr auf die Reihe bekommen. Auf eine Definition des deutschen Niedrigstenergiehauses wird man in Brüssel am 31.12. vergeblich warten.

Klarer Zielkorridor

Die Idee war brillant: Keine Gängelei aus Brüssel sollte es geben, kein abstruses EU-Recht sollte das nationale Baurecht der Mitgliedsstaaten auf den Kopf stellen. Vielmehr sollte jedes EU-Mitglied selbst entscheiden, in welchem gesetzlichen Rahmen und mit welchen konkreten Vorgaben das Nahe-Null-Energiehaus vor Ort umgesetzt wird. Das Ziel selbst war deutlich und mit ausreichend Vorlauf formuliert: Ab 2019 sollten neu gebaute öffentliche Gebäude und ab 2021 auch Wohn-Neubauten fast keine Heizenergie mehr benötigen. Die Idee ist alles andere als willkürlich: Wollen wir unsere Klimaziele auch nur halbwegs erreichen, dürfen Gebäude ab 2050 kaum noch CO2 emittieren und das geht nur, wenn wir  Neubauten heute schon maximal energieeffizient machen.

Deutschland sah der Sache Anfang des Jahrzehnts gelassen entgegen und das aus gutem Grund: Mit der Energieeninsparverordnung EnEV hatte man ein funktionierendes Steuerungsinstrument, mit dem die Vorgaben an die Energieeffizienz alle ca. zwei Jahre verschärft werden konnten. Am Ende würde dann ab 2019/2021 vermutlich der schon lange erfolgreiche Passivhausstandard für alle Neubauten gelten. Es kam anders: Obwohl Energieeffizienz immer leichter und günstiger umzusetzen war, ließen Verschärfungen der EnEV immer länger auf sich warten. 2016 deutete sich dann an, dass die Regierung (noch in der Vorgänger-Groko), ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg bringen würde. Für Neubauten sollte darin das wenig ambitionierte KfW-Effizienzhaus 55 als künftiger Dauerstandard etabliert werden.

Obergrenzen für Migration statt für Energieverbrauch

Es kam noch schlimmer: Im aktuellen Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 hielten CSU, CDU und SPD fest, dass die aktuellen energetischen Anforderungen – sprich der laxe EnEV-Standard aus dem Jahr 2016 – über das Jahr 2021 hinaus Bestand haben soll und zum Nahe-Null-Energiehaus im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie erklärt werden soll. Die Begründung „Wir wollen dadurch insbesondere den weiteren Kostenauftrieb für die Mietpreise vermeiden" steht wider besseres Wissen im Koalitionsvertrag. Denn staatliche Studien selbst belegen, dass die Energieeffizienz nur marginal zu den Verteuerungen beim Bauen der letzten 15 Jahre beigetragen hat.

Inzwischen wurde das neue Gebäudeenergiegesetz ins Kabinett eingebracht und die Fassung, die seither im Internet kursiert bestätigte die schlimmen Befürchtungen, der EnEV-Standard von 2016 soll wirklich unser Zukunftsstandard sein. Von Ankündigungsminister Peter Altmaier, derzeit noch für das Wirtschaftsressort zuständig, und von Horst Seehofer, unter anderem Bauminister, selbsternannter Leiter des „Heimatmuseums" und ewiger Streiter für irrelevante Migrationsbeschränkungen, war wohl einfach nicht mehr zu erwarten. Deutschland hält also weiterhin an den Klimazielen fest, zementiert aber zugleich jetzt einen Baustandard, der garantiert, dass die Klimaziele über viele Jahrzehnte und weit über das Jahr 2050 hinaus nicht erreicht werden können.

Dreiste Begründung

Es kommt noch armseliger: Deutschland hatte acht Jahre und sieben Monate Zeit, die eigene Definition eines „Niedrigstenergiestandards" nach Brüssel zu melden. Selbst das schaffen wir nicht, immerhin aber mit Chuzpe:

Bei einer Fragestunde am 28. November 2018 im Deutschen Bundestag kündigte Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie ein Inkrafttreten des GEG für Mitte 2019 an. Auf Rückfrage, was man gedenke, bis 31.12. als Standard zu melden, der ja bereits am 1.01.2019 gelten müsse, argumentierte der Staatssekretär aus dem Hause Peter Altmaier: „Wenn wir, wie angekündigt, ein Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2019 anstreben, ist aus unserer Sicht die EU-rechtliche Anforderung zum 1. Januar kommenden Jahres auch deswegen unproblematisch, weil nach unserer festen Überzeugung schon mit dem geltenden Energieeinsparungsgesetz die allgemeinen Vorgaben erfüllt sind." Sprich: Wir waren schon wieder Vorreiter, denn wir setzten das ab 2019 von der EU geplante Niedrigstenergiehaus schon seit 2016 um!

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